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Impressum

Weser-Aktivhotel-Corvey

Inhaberin: Merle Jux
Corvey 10
37671 Höxter
Tel.: 05271 694 68 69
Mail: info@weser-aktivhotel-corvey.de

info@weser-aktivhotel-corvey.de

Datenschutz

Gestaltung und Umsetzung

begeistert Konzeptagentur
www.begeistert-agentur.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschluss des Reisevertrages

Der Kunde kann seinen Buchungswunsch schriftlich, telefonisch oder per Mail an das Weser-Aktivhotel-Corvey (WAC) richten. Der Wunsch ist unverbindlich und stellt noch kein verbindendes Vertragsangebot des Kunden dar. Entsprechend des Buchungswunsches übermittelt das WAC per Mail (bei kurzfristigen Anfragen auch telefonisch) dem Kunden ein konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Termin. Auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung bieten wir dem Kunden den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dieser Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung, per Mail (bei kurzfristigen Angeboten auch mündlich), des Kunden zustande. Mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim WAC ist der Reisevertrag rechtsgültig geschlossen. Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde, dass er mit den Reisebedingungen vom WAC einverstanden ist. Weicht die Annahmeerklärung des Kunden vom Buchungsangebot ab, so ist keine rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen. Dadurch liegt ein neues Angebot des Kunden vor, an das er für 10 Tage gebunden ist. Der geänderte Reisevertrag kommt erst dann zustande, wenn das WAC auf Grund diesen neuen Angebotes eine schriftliche Buchungsbestätigung an den Kunden schickt.

Bezahlung

Eine vorher vereinbarte Anzahlung ist nach der Übermittlung der Annahmeerklärung des Kunden bis zum vereinbarten Termin zu entrichten. In der Regel erhält der Gast nach Beendigung der Reise eine Rechnung, die ohne Abzüge binnen 8 Tagen zu bezahlen ist. Dies gilt insbesondere für die Pauschalangebote vom WAC.

Leistungen

Die Leistungsverpflichtungen vom WAC ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt des angenommenen Angebotes des Kunden und aus schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom WAC nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleitung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das WAC ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegenbefalls wird das WAC dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim WAC. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, so kann das WAC Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendung verlangen. Bei Stornierungen ist das WAC berechtigt folgende Kosten des Reisepreises inklusive gebuchter Verpflegungen in Rechnung zu stellen:


Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20%
Vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt: 30%
Vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt: 50%
Vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt: 75 %
Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 85%


Das WAC empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung.

Rücktritt und Kündigung durch das WAC

Das WAC kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung von vom WAC nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. (insbesondere weisen wir hier auf unsere Hausordnung und ein angepasstes Verhalten auf dem Gelände hin) Das WAC behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich lediglich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen haben.

Das WAC kann bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reisebeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Das WAC ist verpflichtet dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen  ichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn das WAC in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Absageerklärung geltend zu machen.

Beschränkung der Haftung vom WAC

Die vertragliche Haftung vom WAC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit das WAC für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen das WAC gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet das WAC bei Sachschäden bis 4.000,00€. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

Gewährleistung, Kündigung durch den Kunden, Anzeigepflicht

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Das WAC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das WAC kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung bringen. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichem Wert gestanden haben würde. Der Kunde ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich dem WAC oder dem Kunden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet das WAC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, WAC erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem WAC verweigert wird oder wenn es die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet dem WAC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Kund kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den das WAC nicht zu vertreten hat. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem WAC geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach §651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem WAC und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder das WAC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorgezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem WAC und den Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann das WAC nur an einem Sitz verklagen.


Höxter, im Mai 2020
Rechtsbedingungen von:
Weser-Aktivhotel-Corvey
Inhaberin: Merle Jux
Corvey 10
37671 Höxter

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Vorwort

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